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Asyl-System > Unterbringung
Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen
Die Flüchtlinge in Erlangen werden in den Unterkünften der Regierung von Mittelfranken und des Sozialamtes der Stadt Erlangen untergebracht. In Erlangen gibt es sowohl Erstaufnahmeeinrichtungen, die auch als Notunterkunft bezeichnet werden, als auch Gemeinschaftsunterkünfte, wo Asylbewerber bis zur Anerkennung des Asylantrages wohnen. Nach bayerischer Gesetzgebung sind Flüchtlinge verpflichtet bis zur Anerkennung des Asylantrages in den Gemeinschaftsunterkünften zu leben.
Rathausplatz 1
91052 Erlangen