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Corona-Hilfe > Neue Finanzhilfen für Unternehmen

Fragen und Antworten

Die neuen Maßnahmen gelten bundesweit ab 2. November und sind bis zum 30. November befristet.

Unternehmen und Betriebe, Selbständige und Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen. Darunter fällt insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Derzeit läuft noch die Einrichtung für die Antragstellung. Geplant ist, dass die Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums.

Checkliste

Dokumente

Übersicht des Bundes zu den neuen Hilfsmaßnahmen

Dokument zum neuen finanziellen Maßnahmenpaket

📥 Dokument öffnen

www.bundesregierung.de

Übersicht des Bundesfinanzministeriums zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag

📥 Dokument öffnen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Weitergehende Informationen zu Voraussetzungen, Umfang und Antrag

📥 Dokument öffnen

Hilfreiche Links

Bundeseinheitliche Plattform

Plattform zur Beantragung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe.

Zur Webseite ▶

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Weiterführende Informationen und Registrierung Antragsteller

Zur Webseite ▶

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Zur Webseite ▶

Bundesministerium der Finanzen

Zur Webseite ▶

KfW-Homepage

Weiterführende Informationen zur Kreditvergabe und Beantragung

Zur Webseite ▶

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