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Corona-Hilfe > Neue Kontaktregeln

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CC0 Pixabay

Fragen und Antworten

Zu Hause dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Haushalt treffen – maximal zehn Personen. Oder Personen aus dem eigenen Hausstand und weiteren Hausständen – maximal fünf Personen.

Die Pflicht besteht ab dem sechsten Lebensjahr auch für Kinder. Auf Spielplätzen erst ab dem zehnten Lebensjahr.

Ja, ein Umzug ist möglich. Dieser darf entweder in Eigenleistung oder mit einem Umzugsunternehmen stattfinden. Bei dem Umzugsunternehmen müssen die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Bei Eigenleistung gelten die Beschränkungen auf zwei Haushalte mit maximal 10 Personen bzw. mehrere Haushalte maximal 5 Personen.

Checkliste

Dokumente

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums

Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen

📥 Dokument öffnen

FAQ zur Corona-Schutz-Verordnung

Hier finden Sie die wichtigsten FAQs zu der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen

📥 Dokument öffnen

Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Informationen zum Tragen einer Maske und welche Ausnahmen es gibt

📥 Dokument öffnen

Übersicht für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher

Schutzmaßnahmen in Kindertagesbetreuung und Schulen

📥 Dokument öffnen

Hilfen für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher

Entscheidungshilfen bei Krankheitssymptomen von Kindern und Jugendlichen

📥 Dokument öffnen

Hilfreiche Links

Land Sachsen

Hauptseite des Freistaates Sachsen zum Coronavirus

Zur Webseite ▶

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